Arbeitsrecht – Fristlose Kündigung für schwänzenden Azubi

Wenn sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben lässt, um eine Prüfung zu schwänzen, ist das eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann gerechtfertigt sein. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg im März 2022 entschieden. (Urteil vom 17.03.2022, AZ: 5 Ca 1849/21)

Hintergrund

Ein 24jähriger absolvierte die Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer und fiel in einer schulischen Prüfung durch. Für diese Prüfung wurde ein Nachholtermin angesetzt, der sich über zwei Tage erstrecken sollte. Hierzu wurde der Azubi geladen, erschien jedoch nicht. Stattdessen legte er seinem Arbeitgeber, einem Fitnessstudiobetreiber, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und trainierte unmittelbar danach in dem selben Studio. Dies kam dem Arbeitgeber komisch vor. Krankgemeldet und nicht in der Lage eine Prüfung zu absolvieren, aber gesund genug für ein intensives Krafttraining? Der Arbeitgeberin schenkte der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinen Glauben und kündigte dem Auszubildenden noch am selben Tag fristlos. Er war davon überzeugt, dass der Azubi sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ausstellen ließ, um nicht an der Prüfung teilzunehmen.

Der Azubi legte gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage ein. Insbesondere teilte er mit, dass er zunächst tatsächlich krank gewesen, dann aber spontan genesen sei und auch entsprechend gearbeitet habe.

Dies überzeugte den Richter am Arbeitsgericht Siegburg nicht. Auch dieser war davon überzeugt, dass der Azubi niemals krank gewesen ist und lediglich die Prüfung habe schwänzen wollen. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar, weshalb ein wichtiger Kündigungsgrund vorliege. Dem Arbeitgeber sei es daher auch unzumutbar, den Azubi bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Denn kein Auszubildender dürfe davon ausgehen, dass dessen Ausbilder es hinnimmt, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt zu bekommen, um sich den anstehenden Prüfungen, insbesondere wenn es sich um eine Nachholprüfung handelt, zu entziehen.

In unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragen bezüglich der Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen kompetent zur Seite.