Sportrecht - Nach Becherwurf in Bochum Geldstrafe und Fanausschluss auf Bewährung

Der Becherwurf auf den Schiedsrichter-Assistenten Christian Gittelmann im März hat nun auch finanzielle Konsequenzen für den VfL Bochum. Der Club ist zu einer Geldstrafe i.H.v. 100.000,00 € sowie einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden.

Bei weiteren erheblichen Vorfällen muss der Ruhrgebietsclub einen Teil seines Stadions für Zuschauer schließen. Dies teilte der DFB am 13.04.2022 mit. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30.06.2023.

Das Bundesligaspiel gegen Borussia Mönchengladbach war am 18. März beim Spielstand von null zu zwei abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann von einem gefüllten Getränkebecher am Kopf getroffen worden war. Das Spiel wurde mit zwei zu null für Borussia Mönchengladbach gewertet. Von der Geldstrafe i.H.v. 100.000,00 € kann ein Betrag i.H.v. 33.000,00 € für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der VfL Bochum erhielt zudem Geldstrafen für Becherwürfe in weiteren Partien in einer Gesamthöhe von 15.000,00 € sowie mehrere Auflagen. So müssen die Bochumer insbesondere ein Konzept zur Einführung eines hochauflösenden Videoüberwachungssystems erarbeiten und ein Pfandbecher-Mehrwegsystem einführen. Der Revierclub stimmte allen Urteilen zu.

Da der VfL Bochum aktiv bei der Täterermittlung mitgewirkt hat und zudem zur Optimierung der Sicherheit im Stadion die verbesserte Videoüberwachung und das Pfandbecher-Mehrwegsystems umsetzen wird, hat der DFB-Kontrollausschluss beim Sportgericht des DFB beantragt, den Zuschauerausschluss noch zur Bewährung auszusetzen. Bereits beim darauf folgenden Spiel gegen Bayer Leverkusen hatte der VfL Bochum zusätzliche Videotechnik im eigenen Stadion eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem Spielabbruch hat auch die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage wegen Körperverletzung gegen einen 38 Jahre alten Tatverdächtigen erhoben. Wenn dieses strafrechtliche Verfahren abgeschlossen ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Verein den Becherwerfer auch zivilrechtlich in Regress nimmt. Spätestens seit einer Entscheidung des BGH im Jahr 2016 ist geklärt, dass Fußballvereine Geldstrafen an die verantwortlichen Täter weiterreichen können. Ob der Verein von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist noch nicht klar.

 

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