Sportrecht: Internationaler Sportgerichtshof CAS - vorerst keine WM-Playoffs für Russland
Der internationale Sportgerichtshof CAS hat den FIFA-Beschluss zum Ausschluss Russlands aus der WM-Qualifikation bestätigt. Der Einspruch der Russen wurde abgelehnt.
Russlands Nationalauswahl bleibt von den Playoffs für die WM in Katar ausgeschlossen. Der internationale Sportgerichtshof CAS lehnte am Freitag den Einspruch der Russen gegen die Entscheidung des Weltverbandes FIFA im Eilverfahren ab, da das Team wegen des Krieges in der Ukraine nicht zu den Qualifikationsspielen zuzulassen ist. Am 24. März sollte Russland gegen Polen im Playoff zur WM in Katar spielen. Nach dem Willen der FIFA zieht die polnische Auswahl stattdessen ohne Spiel in die zweite Playoff Phase ein. Dort trifft das Team am 29. März auf den Sieger der Partie zwischen Schweden und Tschechien und spielt um das WM-Ticket. Bereits am Dienstag hatten die CAS-Richter entschieden, dass russische Teams auch weiterhin nicht an den europäischen Wettbewerben teilnehmen dürfen. Der russische Fußballverband (RFU) hatte beim CAS in Lausanne Einspruch gegen die Entscheidungen der FIFA und der europäischen Fußball Union UEFA eingelegt. Die Verbände hatten beschlossen, Russland wegen der Invasion in die Ukraine aus allen Wettbewerben zu verbannen.
Dieser Ausschluss bleibt nach der CAS-Entscheidungen nun vorerst bestehen. Das Verfahren des Sportgerichtshofes läuft weiter, eine Anhörung ist nach CAS-Angaben vom heutigen Tag bislang noch nicht terminiert. Russlands Verband hat die Sanktionen Anfang März als ausdrücklich diskriminierend bezeichnet und sportrechtliche Schritte angekündigt. Ziel der Berufung war die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere, insbesondere die Qualifikation zur Weltmeisterschaft in Katar, sowie Schadensersatz, teilte der russische Verband mit.
Der Sportgerichtshof hatte eigenen Angaben zufolge zwei getrennte Schiedsverfahren eingeleitet und holte zunächst die Stellungnahmen der Beklagten Parteien ein. Der russische Verband hatte gefordert, die angefochtenen Entscheidungen von FIFA und UEFA aufzuheben. Zugleich hatte die RFU einen Antrag auf Aussetzung der Maßnahmen gestellt. Dieser wurde von den Sportrechtlern abgelehnt.
Russische Athletinnen und Athleten sowie Teams sind in den meisten Sportarten wegen des Ukraine-Konflikts von der Teilnahme an Wettbewerben ausgeschlossen worden. Der Bann trifft auch Sportlern und Sportlerinnen aus Belarus, welches mit Russland eng verbündet ist.
In unserer auf das Sportrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen bei sämtlichen, sportrechtlichen Sachverhalten kompetent zur Verfügung.