Sportrecht: FIFA will Provisionen für Spielerberater ab 2021 deckeln
Der Weltfußballverband FIFA plant, die Vergütung für Spielerberater ab dem Jahr 2021 bei zehn und drei Prozent der Ablösesumme zu deckeln. Hintergrund sind die in den letzten Jahren exorbitant gestiegen Provisionen der Berater, die auch die Verhandlungen für die beteiligten Klubs immer mehr erschweren.
Deckelung bei zehn und drei Prozent
Konkret bedeutet das, dass bei einem Arbeitsvertrag drei Prozent des Gehalts des Spielers als Provision erlaubt sind, bei einem Transfervertrag sind es zehn Prozent der Ablöse.
DFVV sieht unberechtigten Eingriff in deutsches Recht
Die Spielervermittler-Vereinigung DFVV sieht die Drei-Prozent-Regelung indes kritisch. So hält Gregor Reiter, Geschäftsführer der DFVV, „die FIFA-Regelung für einen ungerechtfertigten Eingriff von außen in das deutsche Recht“. Das deutsche Recht kennt keine Obergrenze für Vergütungen im Profisport.
Vereinbarkeit mit deutschem Recht?
Die FIFA mit Sitz in Zürich ist nach dem Vereinsrecht der Schweiz organisiert, bestimmt aber dennoch die Regeln im Fußball in allen Ländern der Welt. Die Vergütung für den Berater des Klubs, der einen Spieler abgibt, soll nach dem Willen der FIFA bei zehn Prozent der Ablösesumme gedeckelt werden. Spielerberater des aufnehmenden Vereins sollen höchstens drei Prozent des Jahresgehaltes bekommen. Die Regel soll ab September nächsten Jahres greifen. Das deutsche Recht kennt eine solche Obergrenze im Profisport nicht. Der Spielerberater kann die Summe mit dem Klub individuell festlegen.
Bundesregierung gibt FIFA freie Hand bei Provisionen
Die Bundesregierung hält den Vorstoß der FIFA dennoch für gerechtfertigt, auch wenn hierdurch faktisch deutsches Recht ausgehebelt wird. Das geht aus der Antwort einer kleinen Anfrage der FDP hervor. In der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums hieß es, dass die Regelung der FIFA nicht im Widerspruch zur Vermittler-Vergütungsordnung stehe. So bestehe insoweit auch kein Konflikt zwischen nationalem Recht und dem Reglement der FIFA. Die FDP erstaunt die Einschätzung des Ministeriums. „Es geht einfach darum, dass die Bundesregierung nicht erkennt, dass die FIFA mit der neuen Vorgabe über Umwege Einfluss in unser nationales Recht nehmen kann“, sagte die sportpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Britta Dassler, in der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Sie sieht die Fußballklubs und die Vermittler vor einem Dilemma. Halten sie sich ab Herbst nächsten Jahres nicht an die Bestimmungen der FIFA, droht ihnen eine Strafe des Weltverbandes, der über den Deutschen Fußballbund (DFB) zugreifen würde. Dassler fordert von der Bundesregierung, Klarheit zu schaffen. „Die Bundesregierung muss jetzt schnell einen Weg finden und die Richtung vorgeben“, meinte die FDP-Abgeordnete.
Spielervermittler haben viel zu verlieren
Finanziell viel zu verlieren haben die Spielervermittler. Vor Corona hatten sich ihre Honorare für ihre Dienste in der ersten und zweiten Bundesliga auf 200 Millionen Euro pro Jahr summiert. Von den enormen Summen, die aus Werbung und Fernsehrechten in den Sport flossen, haben sie sich ihren nicht gerade kleinen Teil abgeschnitten. Der italienische Spielerberater Mino Raiola soll beispielsweise mit dem Wechsel von Weltstar Paul Pogba zu Manchester United 49 Millionen Euro verdient haben.
Diskussion: Sind die hohen Einkünfte vertretbar?
Der Geschäftsführer des DFVV, Gregor Reiter, weiß, „dass die Höhe der Honorare vielen Fans sauer aufstößt. Wir müssen die Werte-Diskussion um die Höhe der Provisionen der Spielervermittler trennen von der bewussten Missachtung nationaler Gesetze durch die FIFA“, sagte Reiter der Augsburger Allgemeinen. Es könne nicht sein, dass „ein privater Verein nach Schweizer Recht versucht, die Gesetze unseres Landes zu umgehen.“ Der DFVV-Chef kündigte an, dass sich seine Branche der Diskussion darüber stellen werde, ob ihre hohen Einkünfte vertretbar seien. Die Bundesregierung müsse sich aber zuvor dem Rechtsbruch durch den Weltverband widersetzen. In Deutschland arbeiten etwa 500 Spielervermittler im Profifußball.
Die Diskussion über die neue FIFA-Regelung spiegelt DAS Problem des Sportrechts wieder: die Spannung zwischen dem staatlichen Recht und dem autonom geschaffenem Recht des Sports (Verbandsrecht, Sportgerichte etc.). Gerade im Bereich der Spielervermittlung und den Rechtsbeziehungen zwischen Spielervermittler und Spieler sind profunde Kenntnisse im Makler- und Vertragsrecht notwendig, um ein optimales Ergebnis für seine Partei zu erzielen. In unserer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen bei Fragen rund um arbeits- und gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung und -verhandlung, der Durchsetzung von Provisionsansprüchen, der Erstellung von Satzungen und Ordnungen, sowie als Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren kompetent zur Seite.