Insolvenzgefahr für Ihr Unternehmen – prüfen Sie die Insolvenzfestigkeit Ihrer Vermögensstruktur und vermeiden Sie persönliche Haftungsrisiken.
In Folge der Corona-Pandemie befinden sich viele Unternehmen, namentlich Kapital- und Personengesellschaften -insbesondere im Mittelstand- in der Krise. Insolvenzantragspflichten sind zunächst bis zum 30.09.2020 suspendiert, sofern zum 31.12.2019 die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens durch Vorlage eines Liquiditätsstatus auf diesen Stichtag beweisbar ist.
Allerdings verläuft die Kreditvergabe der KfW-Mittel nur zögerlich, die weiteren zeitlichen und politischen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind aktuell nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund ist mit weiter reichenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen, insbesondere im Mittelstand zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, neben der insolvenzrechtlichen Situation und möglichen Sanierungs- und Restrukturierungsansätzen auf der Ebene Ihres Unternehmens auch Ihre private Vermögenssituation und -Struktur mit Blick auf die mögliche persönliche Inhaftungnahme von Gläubigern zu überprüfen. Dazu ist in einem ersten Schritt festzustellen, welchen Gläubigern gegenüber Sie persönlich schuldrechtlich bzw. im Wege der Durchgriffshaftung mit ihrem Privatvermögen im ausgesetzt wären.
In diesem Kontext ist besonderes Augenmerk auf Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Ihrer Organtätigkeit als Geschäftsführer verbunden mit den dortigen insolvenzrechtlichen Risiken, insbesondere gemäß §§ 64, 43 GmbH-Gesetz sowie auf mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche zu legen. Weiterhin ist die Wirksamkeit des Bestehens von Bürgschaftsverpflichtungen, Schuldbeitritten und sonstigen persönlichen Haftbernahmen schuldrechtlich zu prüfen.
Dies gilt insbesondere auch für etwaige Mitverpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverträgen, wo eine Haftung für den Verfrühungsschaden im droht. Schon eine Sensibilisierung für die insolvenz- und gesellschaftsrechtlich gebotenen Verhaltensweisen und Vorkehrungen und eine Prüfung bestehender Haftübernahmeverpflichtungen und deren mögliche Unwirksamkeit können Haftungsrisiken verringern.
Daneben ist die Insolvenzfestigkeit Ihrer privaten Vermögenswerte zu prüfen. Gegebenenfalls verfügen Sie bereits über eine Familienpool GbR oder eine das Familienvermögen verwaltende GmbH & Co. KG. Hier wären die im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelungen für Ihre Beteiligung auf die Insolvenzfestigkeit hin zu prüfen.
Weiterhin beraten wir Sie zu Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge und insgesamt zur bestehenden erbrechtlichen Situation, um gegebenenfalls im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge für Sie sichere Lösungen zu finden und im Kontext mit der Gesamterbfolgesituation auch aus Ihrer vorhergehenden Generation Haftungsrisiken durch Vermögensdurchgänge bei Ihnen zu vermeiden.
Ein weitere Blick gebührt Ihren Lebensversicherungsverträgen.
Hier ist zu prüfen, ob die von Ihnen gewählte Bezugsrechtslösung insolvenzfest ist. In Folge der weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken ist es sinnvoll, in dem aufgezeigten Gesamtkontext die für Sie persönlich bestehenden Haftungsrisiken zu erkennen, zu vermeiden und Ihr Vermögen zu schützen.
Als Fachanwälte für Insolvenzrecht beraten wir Sie gerne im Rahmen eines umfassenden Beratungsgespräches zu Ihrer Vermögensstruktur. In der weiteren Konzeption für Ihre vermögensstruktur verfügen wir über ein interdisziplinäres Team von Spezialisten im Gesellschafsrecht, Erbrecht und Familienrecht und ziehen gerne für steuerliche Fragen Ihren Steuerberater hinzu.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht