Erbrecht: Zahlungspflicht des Erben an den Pflichtteilsberechtigten bei ungewisser Höhe des Nachlasses

Kann der Erbe einen Pflichtteilsanspruch wegen einer strittigen Forderung noch nicht abschließend beziffern, muss er den Pflichtteilsanspruch trotzdem ausgleichen. Das Risiko, einen überzahlten Betrag nicht mehr zurückfordern zu können, trägt der Erbe. (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.08.2020, Az.: 12 W 173/20).

Hintergrund

In dem von dem OLG Koblenz zu entscheidenden Fall verklagte der Pflichtteilsberechtigte die Erbin auf Zahlung seines Pflichtteils. Die Erbin stellte den Anspruch grundsätzlich nicht in Abrede, beantragte aber Klageabweisung, denn sie könne die Ansprüche der Klägerin wegen einer zweifelhaften Forderung, die gegen den Nachlass erhoben ist, nicht zutreffend beziffern. Das erstinstanzliche Gericht gab der Klägerin Recht und belastete die Erbin mit den Kosten des Rechtsstreits. Die Erbin wehrte sich gegen die Kostenlast.

OLG: Risikoverteilung zu Lasten der Erbin

Das OLG hatte zu entscheiden, wer das Risiko einer ungewissen Forderung gegen das Erbe zu tragen hat und damit die Kosten des Rechtsstreits. Das BGB regelt in § 2313 Abs. 2 Satz 1, dass ungewisse Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses nicht schmälern. Das Gesetz sieht also eine eindeutige Risikoverteilung zu Lasten der Erbin vor. Sie hätte die Forderung der pflichtteilsberechtigten Klägerin ausgleichen müssen. Die Erbin hat, sollte sich der Wert des Nachlasses im Nachhinein ändern, einen Rückforderungsanspruch wegen des überzahlten Betrages gegen die Pflichtteilsberechtigte. Sollte sich dieser Anspruch nicht realisieren lassen, hat dieses Risiko auch die beklagte Erbin zu tragen. Damit wurden die Kosten des Rechtsstreits der Erbin zu Recht auferlegt.

Die Entscheidung zeigt, dass sich Erben gerade in Bezug auf etwaige Pflichtteilsansprüche unbedingt fachlichen Rat einholen sollten. Ungewissen Forderungen müssen so schnell wie möglich geklärt werden. Oft können außergerichtliche Vereinbarungen getroffen werden, um langatmige und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden. Als Experten im Erbrecht stehen wir Ihnen rund um das Thema Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzung mit unserer langjährigen Erfahrung kompetent zur Seite.