Erbrecht – Vorweggenommene Erbfolge – Versteckte Steuererhöhungen im Jahressteuergesetz 2022 – Erbschaften von Immobilien werden erheblich teurer
Im Jahressteuergesetz 2022 sind Änderungen des Bewertungsgesetzes enthalten. Die Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022 begründet der Gesetzgeber mit dem Anpassungsbedarf an die Mitte 2021 in Kraft getretene Immobilienwertermittlungsverordnung. Die Änderungen der §§ 177 bis 198 BeWG betreffen die erbschafts- und schenkungssteuerliche Bewertung von Immobilien im Sachwertverfahren (soweit das Vergleichswertverfahren nicht zur Anwendung kommt), Ertragswertverfahren sowie in Sonderfällen.
Die Bewertung von Immobilien und damit auch die Belastung mit Schenkung oder Erbschaftssteuer bei deren Übertragung kann ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2023 deutlich höher ausfallen, als noch für Übertragungen, die bis einschließlich 31.12.2022 erfolgen und für die noch die alten Bewertungsvorschriften gelten. Die höhere Bewertung kann dabei alle Immobilienarten betreffen. Hierzu gehören selbst genutzte Wohnungen und Häuser, vermietete Objekte und auch Betriebsgrundstücke.
Den Wert nach oben treiben insbesondere die geänderten Bewertungsfaktoren, wie die Verlängerung der Nutzungsdauer, die Senkung der Liegenschaftszinssätze und die Einführung eines Regionalisierungsfaktors.
Die höheren Bewertungsfaktoren ab dem Jahr 2023 können neben der höheren Schenkungs- und Erbschaftssteuer auch dazu führen, dass die nächste Progressionsstufe erreicht wird und die Grenze für einen Großerwerb überschritten wird. Ein Nachteil der höheren Bewertung liegt in den höheren Vorerwerb für künftige Schenkungen innerhalb der nächsten zehn Jahre. Ein tatsächlich niedrigerer Marktwert kann gegenüber dem Finanzamt nach wie vor mit einem gegebenenfalls sehr teuren Gutachten dargelegt werden. Hierbei besteht auch immer ein Risiko in Bezug auf die Höhe des Gutachtenswert und dessen Anerkennung durch das Finanzamt.
Immobilienbesitzer sollten daher prüfen, ob zur Übertragung anstehende bzw. angedachte Immobilien noch vor dem Jahresende 2022 übertragen werden sollten, um die steuerliche Mehrbelastung durch die höhere Bewertung zu vermeiden.
Bei Fragen zu Immobilienschenkungen und damit zur vorweggenommenen Erbfolge oder auch hinsichtlich der Übertragung von Immobiliarvermögen stehen Ihnen unsere auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte kompetent zur Verfügung.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht