Erbrecht – Kein Anspruch auf privates Nachlassverzeichnis

Es besteht kein Anspruch auf ein privates Nachlassverzeichnis bei vorhandener Verurteilung zur Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Ein Pflichtteilsberechtigter hat keinen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses durch ein privates Nachlassverzeichnis, wenn der Erbe bereits verurteilt ist, diese Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erteilen. Ein privates Nachlassverzeichnis hat keine höhere Richtigkeitsgewähr gegenüber dem notariellen Nachlassverzeichnis.

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2022, AZ: 6 U 67/21

Hinsichtlich der Auskunftspflichten eines Erben und der Erstellung eines privaten Nachlassverzeichnisses stehen wir Ihnen in unserer auf das Erbrecht spezialisierten Kanzlei gerne zur Verfügung.