Sportrecht - Schiri-Assistenten in Liga 3 keine Arbeitnehmer

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Sportrecht - Schiri-Assistenten in Liga 3 keine Arbeitnehmer

[/vc_custom_heading][vc_column_text uncode_shortcode_id="103061"]Das BAG hat Anfang Dezember ent­schie­den, dass Schieds­rich­ter-As­sis­ten­ten in der 3. Fuß­ball-Liga keine Ar­beit­neh­mer sind. Für Kla­gen eines As­sis­ten­ten, der nicht in der 3. Liga pfei­fen durf­te, auf Ent­schä­di­gung und Scha­dens­er­satz wegen Dis­kri­mi­nie­rung ist daher nicht der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

Der Neunte Senat des BAG hat klargestellt, dass Schiedsrichter-Assistenten in der 3. Fußball-Liga nicht als Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH tätig sind. Eine Klage auf Schadensersatz wegen Diskriminierung nach § 15 AGG ist daher kein Raum-

Der Kläger ist seit der Saison 2021/2022 als Schiedsrichter in der Regionalliga tätig. Für die 3. Liga, die als Profiliga gilt, organisiert der Deutsche Fußballbund den Spielbetrieb. Die DFB Schiri GmbH besetzt die Spiele mit Schiedsrichtern, Assistenten und Vierten Offiziellen. Die Aufnahme in die Schiedsrichterliste erfolgt über Meldungen der Regionalverbände. Der Kläger wurde für die Saison 2024/2025 nicht berücksichtigt und erhielt keinen Rahmenvertrag für Einsätze in der 3. Liga, was er als diskriminierend ansah.

Nach dem Rahmenvertrag bestand für Schiedsrichter-Assistenten keine Pflicht, Spiele zu übernehmen. Die DFB Schiri GmbH vergibt Einsätze über das DFBnet, wobei die Assistenten Termine freistellen und angebotene Spiele ablehnen können. Eine feste monatliche Vergütung gibt es nicht; bezahlt wird pro Einsatz.

Das ArbG Köln hatte den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten verneint und den Fall an das LG verwiesen. Das LAG Köln sah das anders und erklärte den Rechtsweg für eröffnet.

Das BAG stellte nun klar: Auch wenn der Kläger einen Rahmenvertrag erhalten hätte, wäre kein Arbeitsverhältnis entstanden. Die Beklagte kann Assistenten nicht einseitig verpflichten, Spiele zu leiten, und Sanktionen bei Ablehnung gibt es nicht. Die Tätigkeit erfolgt ohne persönliche Abhängigkeit und ohne wirtschaftliche Bindung, sodass weder ein Arbeitsverhältnis noch eine arbeitnehmerähnliche Stellung vorliegt. Der Kläger nahm seine Klage nach Mitteilung des Beschlusses zurück.

BAG, Beschluss vom 03.12.2025 - 9 AZB 18/25

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Erbrecht - Erbschaftsteuer rechtzeitig senken: Vorweggenommene Erbfolge, Verschonungsregeln und Stiftungen sinnvoll nutzen

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Erbschaftsteuer rechtzeitig senken: Vorweggenommene Erbfolge, Verschonungsregeln und Stiftungen sinnvoll nutzen

[/vc_custom_heading][vc_column_text uncode_shortcode_id="602210"]Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut im Fokus der politischen Diskussion. Insbesondere aus Reihen der SPD werden seit einiger Zeit Erhöhungen und strukturelle Reformen der Erbschaftsteuer angekündigt. Auch wenn derzeit noch keine abschließenden Gesetzesänderungen beschlossen sind, zeigt die Erfahrung: Wer erst reagiert, wenn neue Regelungen in Kraft treten, verliert häufig wertvolle Gestaltungsspielräume.

 

Für vermögende Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Immobilieneigentümer stellt sich daher frühzeitig die Frage, wie Vermögen rechtssicher, steuerlich sinnvoll und generationenübergreifend übertragen werden kann. Die vorweggenommene Erbfolge ist hierbei eines der wichtigsten Instrumente moderner Vermögens- und Nachfolgeplanung.

 

Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?

 

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, regelmäßig im Wege der Schenkung, häufig ergänzt durch Nießbrauchs-, Wohn- oder Rückforderungsrechte. Ziel ist es, die spätere Erbfolge planvoll zu gestalten, familiäre Konflikte zu vermeiden und steuerliche Freibeträge sowie gesetzlich vorgesehene Begünstigungen gezielt zu nutzen.

 

Eine lebzeitige Übertragung bedeutet dabei nicht zwangsläufig den Verlust wirtschaftlicher Kontrolle. Durch eine sorgfältige vertragliche Gestaltung können Versorgungsinteressen, Einflussmöglichkeiten und Absicherungen wirksam berücksichtigt werden.

 

Steueroptimierung durch rechtzeitige Gestaltung

 

Ein wesentlicher Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge liegt in der steuerlichen Planbarkeit. Das geltende Erbschaftsteuerrecht sieht persönliche Freibeträge vor, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Wer frühzeitig handelt, kann diese Freibeträge mehrfach nutzen und damit die steuerliche Belastung im Familienverbund deutlich reduzieren.

 

Bewährte Gestaltungsansätze der Steueroptimierung sind unter anderem:

  • Gestaffelte Schenkungen unter Ausnutzung wiederkehrender Freibeträge
  • Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt, wodurch sich der steuerlich anzusetzende Wert mindert
  • Übertragung von Unternehmensvermögen unter Beachtung der geltenden Verschonungsregelungen
  • Kombination erbrechtlicher, steuerlicher und familienrechtlicher Instrumente

 

Gerade bei Unternehmensvermögen sind die gesetzlichen Verschonungsregelungen komplex und an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Ihre sachgerechte Anwendung setzt eine frühzeitige und fundierte rechtliche Planung voraus, da nachträgliche Korrekturen regelmäßig nicht mehr möglich sind.

 

Stiftungen als Instrument langfristiger Vermögens- und Nachfolgeplanung

 

Neben klassischen Schenkungen kann auch die Errichtung einer Stiftung ein geeignetes Instrument der Vermögensnachfolge sein. Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft zu strukturieren, den Willen des Stifters langfristig umzusetzen und zugleich erbschaft- und schenkungsteuerliche Effekte gezielt zu steuern.

 

Ob Familien-, Unternehmens- oder gemeinnützige Stiftung – die Entscheidung hängt stets von den individuellen Zielen, der Vermögensstruktur und den familiären Verhältnissen ab. Voraussetzung für eine erfolgreiche Gestaltung ist, dass zivilrechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte von Beginn an sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

 

Politische Unsicherheit erfordert rechtliche Weitsicht

 

Die anhaltende Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer zeigt, dass steuerliche Rahmenbedingungen nicht statisch sind. Auch wenn derzeit noch keine konkreten gesetzlichen Änderungen feststehen, ist es aus anwaltlicher Sicht sinnvoll, bestehende Gestaltungsoptionen unter der aktuell geltenden Rechtslage zu überprüfen.

 

Eine vorausschauende Planung schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Rechtssicherheit, Klarheit und Planungssicherheit für die nächste Generation.

 

Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist

 

Die vorweggenommene Erbfolge berührt regelmäßig Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht. Pauschale Lösungen oder standardisierte Musterverträge greifen häufig zu kurz und können erhebliche rechtliche oder steuerliche Nachteile nach sich ziehen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast berät Mandanten umfassend bei der strategischen Vermögensnachfolge, der Gestaltung von Schenkungen, der Nutzung von Verschonungsregelungen sowie bei der Errichtung und Strukturierung von Stiftungen. Ziel ist stets eine individuelle, rechtssichere und langfristig tragfähige Lösung.

 

Fazit: Jetzt gestalten – nicht später reagieren

 

Wer Vermögen erhalten und geordnet weitergeben möchte, sollte die aktuellen politischen Entwicklungen als Anlass zur rechtzeitigen Überprüfung der eigenen Nachfolgeplanung nutzen. Die vorweggenommene Erbfolge bietet erhebliche Gestaltungsspielräume – wenn sie frühzeitig, durchdacht und professionell umgesetzt wird.

 

Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten Ihrer individuellen Vermögens- und Nachfolgesituation.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]


Insolvenzrecht - Insolvenzberatung und Geschäftsführerhaftung: Haftungsrisiken in wirtschaftlich schwierigen Zeiten rechtzeitig vermeiden

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Insolvenzberatung und Geschäftsführerhaftung: Haftungsrisiken in wirtschaftlich schwierigen Zeiten rechtzeitig vermeiden

[/vc_custom_heading][vc_column_text uncode_shortcode_id="136182"]Die aktuelle wirtschaftliche Situation stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Steigende Kosten, rückläufige Aufträge, Finanzierungsschwierigkeiten und strukturelle Marktveränderungen führen dazu, dass sich immer mehr Unternehmen mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sehen. Für Geschäftsführer und Vorstände bedeutet dies nicht nur wirtschaftlichen Druck, sondern auch erhebliche persönliche Haftungsrisiken.

 

Gerade in Krisenzeiten ist eine frühzeitige und qualifizierte Insolvenzberatung entscheidend. Sie hilft, rechtliche Risiken zu erkennen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und persönliche Haftung wirksam zu begrenzen.

 

Insolvenzreife frühzeitig erkennen

 

Eine Insolvenz tritt selten plötzlich ein. Häufig entwickeln sich wirtschaftliche Schwierigkeiten schleichend. Rechtlich entscheidend ist jedoch, ab welchem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Ab diesem Moment treffen Geschäftsführer strenge gesetzliche Pflichten.

 

Die rechtzeitige und zutreffende Einschätzung der wirtschaftlichen Lage ist daher zentral, um Insolvenzantragspflichten einzuhalten und persönliche Haftung zu vermeiden. Fehleinschätzungen gehen in der Praxis regelmäßig zulasten der Geschäftsleitung.

 

Geschäftsführerhaftung: Persönliche Verantwortung ernst nehmen

 

Die Geschäftsführerhaftung im Insolvenzrecht ist eines der größten Risiken in der Unternehmenskrise. Geschäftsführer haften unter Umständen mit ihrem Privatvermögen, wenn gesetzliche Pflichten verletzt werden.

 

Besonders haftungsträchtig sind unter anderem:

  • Verspätete oder unterlassene Insolvenzantragstellung
  • Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
  • Unzureichende Überwachung der Liquidität
  • Pflichtverletzungen gegenüber Gläubigern, Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden

 

In der Krise stehen Geschäftsführer häufig unter hohem Entscheidungsdruck. Umso wichtiger ist es, rechtlich abgesichert zu handeln.

 

Insolvenzberatung als Instrument der Haftungsvermeidung

 

Professionelle Insolvenzberatung setzt nicht erst beim Insolvenzantrag an, sondern deutlich früher. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation rechtlich korrekt einzuordnen und Handlungsspielräume auszuloten, bevor Haftungsrisiken entstehen.

 

Eine frühzeitige Beratung umfasst insbesondere:

  • Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung • Bewertung der Insolvenzantragspflicht • Beratung zu Sanierungs- und Restrukturierungsoptionen • Begleitung bei Gesprächen mit Gesellschaftern, Banken und Gläubigern
  • Rechtssichere Vorbereitung und Begleitung eines Insolvenzverfahrens, falls erforderlich

 

Auch wenn eine Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist, kann eine strukturierte Beratung helfen, Schäden zu begrenzen und persönliche Haftung zu minimieren.

 

Aktuelle wirtschaftliche Lage erhöht den Beratungsbedarf

 

Die derzeitige wirtschaftliche Unsicherheit führt dazu, dass sich viele Unternehmen in einer Grauzone zwischen wirtschaftlicher Krise und rechtlicher Insolvenzreife bewegen. Für Geschäftsführer bedeutet dies eine gesteigerte Pflicht zur laufenden Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Abwarten oder Hoffen auf eine kurzfristige Besserung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Eine frühzeitige insolvenzrechtliche Beratung schafft dagegen Klarheit, Rechtssicherheit und Entscheidungsgrundlagen.

 

Warum spezialisierte anwaltliche Beratung unverzichtbar ist

 

Das Insolvenzrecht ist eng verzahnt mit dem Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht und Strafrecht. Fehler in der Krisenphase lassen sich später kaum korrigieren und werden häufig erst im Rahmen von Insolvenzverfahren oder Haftungsprüfungen offengelegt.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast berät Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter umfassend im Insolvenzrecht, zur Insolvenzvermeidung, zur ordnungsgemäßen Insolvenzantragstellung sowie zu Fragen der Geschäftsführerhaftung. Ziel ist es, rechtssichere Entscheidungen auch unter wirtschaftlichem Druck zu ermöglichen.

 

Fazit: Rechtzeitig beraten lassen – Haftungsrisiken vermeiden

 

Unternehmerische Krisen lassen sich nicht immer verhindern. Rechtliche Fehler und persönliche Haftung jedoch häufig schon. Wer frühzeitig prüft, ob Insolvenzreife droht und welche Pflichten bestehen, schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch sich selbst als Geschäftsführer oder Vorstand.

 

Eine rechtzeitige insolvenzrechtliche Beratung ist daher kein Zeichen des Scheiterns, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung.

 

Gerne stehen wir Ihnen in unserer auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]


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