Rechtsstreit Fredi Bobic gegen Hertha BSC - außerordentliche Kündigung unwirksam

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Rechtsstreit Fredi Bobic gegen Hertha BSC - außerordentliche Kündigung unwirksam

[/vc_custom_heading][vc_column_text uncode_shortcode_id="101984"]Das Landgericht Berlin verkündete am vergangenen Dienstag sein Schlussurteil im Rechtsstreit zwischen Fredi Bobic und Hertha BSC. Hierbei konnte der ehemalige Geschäftsführer Sport einen Erfolg für sich verbuchen, die außerordentliche Kündigung vom 10.02.2023 wurde für unwirksam erklärt.

Nach der 0:2-Niederlage gegen Union Berlin Anfang des Jahres 2023 sprach ihm Hertha BSC Ende Januar 2023 die ordentliche Kündigung aus. Am 10.02.2023 folgte dann die außerordentliche Kündigung, da Bobic geheime Unterlagen weitergegeben haben soll. Dabei soll es sich um ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit von Hertha mit dem Investor 777 gehandelt haben, das Bobic damals an Axel Hellmann (zu dieser Zeit Interimsgeschäftsführer der DSL) weitergereicht haben soll. Diesen Vorwurf stritt Bobic vehement ab. So habe er nie irgendetwas an einen Außenstehenden übergeben. Diese Aussage wurde auch vom Zeugen Hellmann unterstützt, wonach dieser mit Bobic zu dieser Zeit überhaupt keinen Kontakt gehabt habe.

Bei der ausgesprochenen fristlosen Kündigung handelt es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung, für die regelmäßig ein begründeter Verdacht der Informationsweitergabe ausreicht. Da die Aussagen von Bobic und Hellmann sowie die übrige Beweislage dem Gericht noch nicht einmal für die Annahme eines solchen Verdachts gereicht haben, wurde die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt.

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.05.2024, AZ: 101 O 128/23

Die ordentliche Kündigung hatte das Gericht bereits im Februar per Teilurteil für rechtmäßig erklärt.

Der Vertrag zwischen Bobic und Hertha endete daher erst zum 30. April 2024 und nicht bereits im Februar 2024. Bobic steht noch ein Anspruch auf Gehaltszahlungen bis zu diesem Datum zu. Weiter hat Bobic auch noch Aussicht auf eine vertraglich festgelegte Abfindung in Höhe von € 2,7 Mio.

Diese versucht er aktuell mit einer Urkundenklage einzuklagen, über die eine Entscheidung noch aussteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hertha BSC kann dagegen noch innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

In unserer auf das Arbeits- und Sportrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen auch hinsichtlich der Kündigung von Dienstverhältnissen gerne zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]


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